BUCHMANN · HEZEL genießt einen guten Ruf bei der Durchführung von Sanierungsverfahren von Unternehmen in Eigenverwaltung oder im Schutzschirmverfahren. Durch langjährige Erfahrung und Expertise sind wir Ihr richtiger Partner.
Die Eigenverwaltung eines Unternehmens bedeutet, dass die Geschäftsführung oder der Inhaber des Unternehmens die Verfügungsgewalt über sein Unternehmen behält. Die Unternehmensführung wird hierbei durch uns als Sanierungsexperten im Insolvenzrecht geführt und unterstützt, damit die insolvenzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
BUCHMANN · HEZEL berät hierbei bei der Vorbereitung von vorläufigen Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren und steuert die Eigenverwaltung sowie das Schutzschirmverfahren nach dessen Anordnung durch das entsprechende Insolvenzgericht.
Sowohl das Eigenverwaltungsverfahren als auch das sogenannte Schutzschirmverfahren sind Sanierungsverfahren die darauf ausgerichtet sind, das Unternehmen zu erhalten und fortzuführen.
Wir begleiten Unternehmen während dieses anspruchsvollen Sanierungsverfahrens im Rahmen der sogenannten Eigenverwaltung oder in der Spezialform des sogenannten Schutzschirmverfahrens.
Bei diesen beiden Sanierungsverfahren können die Vorzüge des Insolvenzrechts vollumfänglich genutzt werden. Ein Unternehmen kann sich zum Beispiel von belastenden Dauerschuldnerverhältnissen (z.B. Mietenverhältnisse), von Mitarbeitern durch verkürzte Kündigungsfristen, der Begrenzung von Sozialplankosten und ungesicherten Altverbindlichkeiten (wie zum Beispiel Pensionsrückstellungen) befreien.
BUCHMANN · HEZEL berät und begleitet Sie bei diesen anspruchsvollen Sanierungsverfahren von Beginn an vertrauensvoll, setzen die leistungswirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Sanierungsmöglichkeiten auch vor Ort in Ihrem Unternehmen um.